Es wird wieder Herbst und das macht sich damit bemerk­bar, dass es morgens nebelig ist:

nebel Nebelschlussleuchte

Und wenn ich dann morgens über die Landstras­sen in die Stadt fahre, werde ich erstmal richtig schön von den roten Nebel­schluss­leuch­ten angeleuch­tet (obwohl nur wenig oder gar kein Nebel mehr vorhan­den ist). Was anscheint viele Autofah­rer nicht wissen (oder nicht mehr wissen) eine Nebel­schluss­leuchte darf man nur einschal­ten wenn die Sicht­weite unter 50 Meter ist. 50 Meter ist der Abstand zwischen zwei Straßen­pfos­ten (schwarz / weiß).

Und dann ist das ganze … doch ganz … ganz … einfach:

Ist man also auf Höhe von einem Pfosten und man sieht den anderen Pfosten nicht mehr, dann ist die Sicht­weise unter 50 m = Nebel­schluss­leuchte an!

Des weite­ren, wenn die »Nebel­schluss­leuchte« an ist, darf man nur 50 km/h fahren. 50 km/h, und nicht mehr …

Ich sehe gerade, andere Blogs haben diesel­ben Probleme…





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Artikel gelesen 250 · Heute 2 · Zuletzt am 16. Mai 2012
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  1. Auch ich zähle zu den »von Blendern Geplag­ten«.

    LG

    Stefan
    http://www.blog.stefan-kramp.de

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