Es wird wieder Herbst und das macht sich damit bemerkbar, dass es morgens nebelig ist:

Und wenn ich dann morgens über die Landstrassen in die Stadt fahre, werde ich erstmal richtig schön von den roten Nebelschlussleuchten angeleuchtet (obwohl nur wenig oder gar kein Nebel mehr vorhanden ist). Was anscheint viele Autofahrer nicht wissen (oder nicht mehr wissen) eine Nebelschlussleuchte darf man nur einschalten wenn die Sichtweite unter 50 Meter ist. 50 Meter ist der Abstand zwischen zwei Straßenpfosten (schwarz / weiß).
Und dann ist das ganze … doch ganz … ganz … einfach:
Ist man also auf Höhe von einem Pfosten und man sieht den anderen Pfosten nicht mehr, dann ist die Sichtweise unter 50 m = Nebelschlussleuchte an!
Des weiteren, wenn die »Nebelschlussleuchte« an ist, darf man nur 50 km/h fahren. 50 km/h, und nicht mehr …
Ich sehe gerade, andere Blogs haben dieselben Probleme…
Schlagwörter: Hebrst, Landkreis
Themenbereich: Allgemein
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Artikel gelesen 250 · Heute 2 · Zuletzt am 16. Mai 2012













am 24. Oktober 2008 um 22:32 Uhr
Auch ich zähle zu den »von Blendern Geplagten«.
LG
Stefan
http://www.blog.stefan-kramp.de