Nachdem letztes Jahr, das Rauchverbot in kleinen »Eckkneipen« für verfassungswidrig erklärt wurde, wird es dieses Jahr »noch lockerer«:
Demnach dürfen Gastwirte mit weniger als 75 Quadratmeter Kneipenfläche das Rauchen künftig wieder erlauben. Voraussetzung ist allerdings, dass sie keine oder nur »einfach zubereitete« Speisen anbieten und ihr Betrieb am Eingang
klar als Raucherkneipe gekennzeichnet ist.
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Ich sag nur:
www.youtube.com/watch?v=LfmrHTdXgK4
Schlagwörter: Rauchverbot, Rheinland Pfalz
Themenbereich: Allgemein
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Artikel gelesen 178 · Heute 2 · Zuletzt am 20. Januar 2012












am 26. März 2009 um 20:11 Uhr
Das mit dem Video raff ich nicht !
Könnte mir mal einer den Zusammenhang erklären !
HILFE !
am 26. März 2009 um 20:18 Uhr
Nö
am 26. März 2009 um 20:23 Uhr
Lieber eine unnötige Antwort, als gar keine !
am 26. März 2009 um 20:28 Uhr
Genau Frank Peter
Ei, ich weiß es nicht … ich such mal ein anders Video
am 26. März 2009 um 20:32 Uhr
Ok … und drin