Gutachten über die Zulässigkeit von Google Street View

Also wenn ich das jetzt hier lese:

 

Im Auftrag der Landes­re­gie­rung haben Profes­sor Dr. Thomas Dreier und Profes­so­rin Dr. Indra Spiecker vom Karls­ru­her Zentrum für Angewandte Rechts­wis­sen­schaft (ZAR) ein Gutach­ten über die Zuläs­sig­keit von erstellt…

…In dem Gutach­ten haben sich die beiden Profes­so­ren unter anderem mit folgen­der Frage beschäf­tigt:

Wie ist das Vorge­hen von Google Street View nach gelten­dem Recht zu beurtei­len, insbe­son­dere unter Berück­sich­ti­gung daten­schutz­recht­li­cher Bestim­mun­gen, des Rechts am eigenen Bild, des allge­mei­nen Persön­lich­keits­rechts und des Schut­zes der Privat­sphäre?

lifetime-kreuznach.de

dann frage ich mich, was ein solches Gutach­ten wieder an Geld gekos­tet hat?

In Deutsch­land ist noch nicht einmal das Urheber­recht für Fotogra­fien im Inter­net richtig geregelt. So zum Beispiel: Wann gilt es ein Bildzi­tat­recht und wann nicht …

Wer nicht will dass sein Haus gezeigt wird, muss bei Goggle wider­spre­chen. Endwe­der via Emial: street-view-deutschland@google.com oder via Post: Google Germany GmbH, ABC Straße 19, 20354 Hamburg. Ein Wider­spruch­mus­ter gibt es hier.

Gutachten über die Zulässigkeit von Google Street View




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Artikel gelesen 655 · Heute 2 · Zuletzt am 9. Februar 2012
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Zu diesem Beitrag gibt es 2 Kommentare.
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  1. »…(cirka zwei Meter, da Passa­giere in Autos und Bussen diese Augen­höhe errei­chen können) sind sowohl aus persön­lich­keits– als auch daten­schutz­recht­li­chen Gründen unzuläs­sig.«

    Was haben die denn alle für hohe Autos?

    AntwortenAntwor­ten

  2. Ich verstehe sie nicht. Ich verstehe einen großen Teil meiner Mitbür­ger nicht:

    Wir haben Vorrats­da­ten­spei­che­rung, “Elena” und “Zensur­sula” am Hals, und tatsäch­lich gelingt es den Politeu­sen in diesem Land doch wieder mit einer Nebel­kerze die den Namen “Street­view” trägt, die Leute von den wirklich drama­ti­schen Entwick­lun­gen im Bereich Daten­schutz abzulen­ken.

    Das ist schon wirklich depri­mie­rend.

    Leute, falls Euer Haus fotogra­fiert wird, ändert sich an Eurem Leben nichts, selbst wenn Euer nackter Arsch durch’s Fenster scheint. Google wird sogar ein Gesicht drauf malen, falls Ihr das verlangt. Aber egal, schmeisst Google aus dem Land. Auch wurscht. Ist ok, spielt keine Rolle.

    Sollten aber Elena (Video via Kreuznacher.de), Zensur­sula (I oder II) und das Gesamt­pa­ket Vorrats­da­ten­spei­che­rung heimlich still und leise wirken, dann ist das der Anfang vom Ende der freien Kommu­ni­ka­tion, und die RealLife-Kapitalismus-Variante von “1984”. Übertrie­ben? Ich bin nicht sicher:

    In einem der Server­räume fällt ein etwa ein Meter breiter und manns­ho­her schwar­zer Schrank auf. Er sieht aus wie ein Kaffee­au­to­mat. In dem Schrank steckt ein Festplat­ten­ro­bo­ter mit einer Speicher­ka­pa­zi­tät von 30 Terabyte — das Spezi­al­sys­tem für die Vorrats­da­ten­spei­che­rung. Es kostete 1,2 Millio­nen Euro. Wer wem E-Mails schickt, wer wen anruft und welcher DSL-Kunde sich wann beim Provi­der anmel­det — all das hält diese schwarze Maschine sechs Monate lang fest. Der Provi­der ist dazu verpflich­tet. In einem anderen Raum steht ein grauer, abgeschlos­se­ner Metall­schrank mit einer Milch­glas­tür. Er dient der Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung. Mit einer richter­li­chen Geneh­mi­gung kann die Polizei einen Provi­der anwei­sen, E-Mails oder Telefon­ge­sprä­che von Verdäch­ti­gen aufzu­zeich­nen. „Horch­pos­ten“ oder „Stille Post“ nennen die 1&1-Techniker diese Anlage. Bedient werden darf sie nur von vier Mitar­bei­tern. Sie und ihre Familien wurden vom Verfas­sungs­schutz überprüft. Alle Daten werden verschlüs­selt „ausge­lei­tet“ und an die Polizei übermit­telt.

    Zitat aus Die Herren der Terabyte

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