Guten Morgen Gässje!

Schon gewußt?

Kinder­gär­ten müssen 56 Euro bezah­len, wenn sie für Martins­züge »aktuel­les Liedma­te­rial« auf Zettel kopie­ren.

Die in München ansäs­sige Gema betonte: „Tradi­tio­nel­les Liedgut wie St.-Martins– oder auch Weihnachts­lie­der sind in der Regel urheber­recht­lich nicht mehr geschützt.“ Aller­dings gäbe es auch eine Reihe moder­ner Lieder zum Martins­tag.

Dazu machte die Gema unmiss­ver­ständ­lich klar: Wer diese Lieder einfach aus den Lieder­bü­chern kopiere, um etwa ein Liedheft für Eltern und Verwandte zu basteln, handle illegal.

Auszug aus der taz.de

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Themenbereich: Ei horsche mol, Gut zu Wissen
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Artikel gelesen 753 · Heute 2 · Zuletzt am 16. Mai 2012
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