Guten Morgen Gässje!
Schon gewußt?
Kindergärten müssen 56 Euro bezahlen, wenn sie für Martinszüge »aktuelles Liedmaterial« auf Zettel kopieren.
Die in München ansässige Gema betonte: „Traditionelles Liedgut wie St.-Martins– oder auch Weihnachtslieder sind in der Regel urheberrechtlich nicht mehr geschützt.“ Allerdings gäbe es auch eine Reihe moderner Lieder zum Martinstag.
Dazu machte die Gema unmissverständlich klar: Wer diese Lieder einfach aus den Liederbüchern kopiere, um etwa ein Liedheft für Eltern und Verwandte zu basteln, handle illegal.
Auszug aus der taz.de
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Schlagwörter: Guten Morgen Gässje
Themenbereich: Ei horsche mol, Gut zu Wissen
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Artikel gelesen 753 · Heute 2 · Zuletzt am 16. Mai 2012













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