Wie war das noch mal »Parken nur an ausgewiesener Stelle«?
Und wenn auf dem Schild »Pakscheinautomat« steht, dann gilt die Parkscheibe oder wie?
Nein nein … Alles OK. Die Beamten haben nichts falsch gemacht.
Hier zieht das sogenannte Wegerecht im Straßenverkehrsrecht:
Vom Wegerecht zu unterscheiden sind verkehrsrechtliche Sonderrechte, die Fahrzeugführern (ohne Sondersignale) die Überschreitung gewisser Regeln der StVO erlauben, aber keine Anordnung an andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
Das Wegerecht kann unter o.g. Voraussetzungen von jedem mit Blaulicht und Einsatzhorn ausgestattetem Fahrzeug in Anspruch genommen werden. Dazu gehören Fahrzeuge der Polizei, Zoll, Feldjäger, Unfallhilfsfahrzeuge (z.B. Eisenbahn, Verkehrsbetriebe), Fahrzeuge der Stadtwerke (Gas-/ Elektrizitätswerke) und solche der Hilfsorganisationen (THW, Feuerwehr und Rettungsdienst).
Siehe auch: § 35 Sonderrechte & § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
Schlagwörter: Bad Kreuznach, Beamte, Strafzettel
Themenbereich: Ei horsche mol
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Artikel gelesen 949 · Heute 7 · Zuletzt am 19. Mai 2012















am 3. März 2011 um 07:35 Uhr
Hat da tatsächlich jemand bei diesem kleinen Japaner Blaulicht und Einsatzhorn verbaut?!?
am 3. März 2011 um 16:25 Uhr
@Dominik: Ne, glaub ich nicht! die haben bestimmt so ein mobiles Teil, das in den Zigarettenanzünder gesteckt werden kann.… wie im Fernsehen
am 3. März 2011 um 19:40 Uhr
Also mich persönlich würde auch mal die dreiste Notwendigkeit eines jeden Ordnungsbeamten interessieren. Ich meine: Klar, nen Knollen bekommen die nicht. Das wäre ja fast die Mentalität eines Jägers sich selbst ins Bein zu schießen.
Und im Einsatz waren die Sicher nicht. Und selbst wenn ist Parksünderei keine solch dringende Notwendigkeit einfach die StVO zu missachten.
Dreister beobachten kann man dies allerdings auf dem Schlossplatz. Da steht ein Ordnungsbeamter vor Kurzem mit seinem Vehicle auf dem Behindertenparkplatz, statt die freie Parklücke links nebenan zu nutzen. Pah…
Allerdings: DIE haben mir auch schon oft genug die Vorfahrt an gewissen Stellen in Kreuznach genommen, wo eindeutige Verkehrsschilder standen
… Damals in meiner Feuerwehrausbildung wurde mir zudem beigebracht, dass man Sonderrechte nur mit Sondersignalen wahrnehmen darf. So darf ich, in einem Feuerwehreinsatz beispielsweise, unter normalen Umständen mit dem Auto auf dem Weg zum Feuerwehrhaus oder zum Einsatzort in der Regel keine Verkehrsregeln verletzten. …
@DOMINIK:
… ein Hyundai ist ein Koreaner.
am 5. März 2011 um 11:25 Uhr
Jaja, mir ist mal einer von der Freiwilligen Feuerwehr so dicht mit seiner Privaten Karre im Kofferraum rum gefahren das ich noch nicht mal mehr seine Scheinwerfer gesehen habe. Dabei machte er Bewegungen wie Schumacher der sich seine Reifen warm fährt. Und sein !!Selbstgebasteltes!! Blaulicht (Missbrauch von Hoheitszeichen?!) hat er mir auch durch die Scheibe gezeigt, überholt hat er mich dennoch nicht.
Im übrigen war ich danach bei der Polizei und wollte mal fragen wie sich das verhält. Es kam dann die Aussage das es keine Nötigung ist solange er das nicht aus eigenem Interesse machen würde. .….….….. Er musste ja zu einen Einsatz. Und dann kam auch noch der passende Spruch »stellen sie sich vor es brennt bei ihnen daheim.….……«
Hab dann den Satz vollendet mit ».…dann fahr ich auch wie ein irrer durch die Innenstadt mit meinem selbst gekauften Blaulicht« und bin gegangen.
Ich möchte noch zu bedenken geben wie das ausgehen könnte wenn an meiner stelle eine Alte frau am steuer gewesen wäre, oder jemand der wenig Fahrpraxis hat, da kann das ganze dann auch schnell mal in einem netten Unfall enden.
Ich hab mir geschworen komme ich nochmal in so eine Situation steig ich aus und schiebe diesem geltungsbedürftigen Hobby Feuerwehrtyp sein 5,99€ Blaulicht von ebay dahin wo keine Sonne scheint!!!