Steuerpflichtige Arbeitnehmer, die noch im laufenden Jahr heiraten, Nachwuchs bekommen oder aus der Kirche austreten, müssen dies 2011 letztmals ihrem Finanzamt extra mitteilen, damit ihr Arbeitgeber dies beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen kann. Darauf weist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK) hin.
„Ab 2012 reicht eine Mitteilung bei der Meldebehörde. Ab dem kommenden Jahr können die Finanzämter dank Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) diese Daten bei den Meldebehörden selbst einsehen“
sagt SBK-Präsident Edgar Wilk.
Für 2011 gilt noch eine Übergangsregelung, bei der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug die Daten berücksichtigen, die für ihre Arbeitnehmer auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind. Stimmen diese Daten nicht mehr, ist für die Meldung von Änderungen bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen im Kalenderjahr 2011 ausschließlich noch das Finanzamt zuständig. Melderechtliche Daten wie Heirat, Geburt sowie Kircheneintritte oder –austritte müssen ab 2012 dann der Meldebehörde der Heimatgemeinde mitgeteilt werden. Für das Jahr 2011 hatten Arbeitnehmer keine neue Papier–Lohnsteuerkarte mehr erhalten.
Ab 2012 müssen abhängig beschäftigte Steuerzahler dank ELStAM ihren Arbeitgebern mit Beginn einer neuen Beschäftigung nur noch ihr Geburtsdatum und ihre steuerliche
Identifikationsnummer mitteilen und angeben, ob sie einer Haupt– oder Nebenbeschäftigung nachgehen. Die Arbeitgeber rufen dann auf Grundlage dieser Informationen die für das Lohnabzugsverfahren benötigten Daten beim Finanzamt ab.
„Alle Arbeitnehmer werden noch in diesem Herbst über ihre ab 2012 gültigen Lohnsteuermerkmale informiert“
erklärt Wilk. Stimmen diese nicht, muss eine Änderung beim Finanzamt beantragt werden.
Wichtig ist zudem, dass ab dem nächsten Jahr nur der aktuelle Arbeitgeber die Daten seiner Mitarbeiter beim Finanzamt abrufen kann. Eine Freischaltung hierfür durch den Arbeitnehmer ist nicht nötig. Bestehen mehrere Arbeitsverhältnisse, ist grundsätzlich nur der Hauptarbeitgeber freigeschaltet, der Arbeitnehmer muss weitere Arbeitgeber freischalten lassen. Arbeitnehmer können aber auch einzelne Arbeitgeber bewusst sperren lassen. Wer sich genauer informieren möchte, findet einen Steuerberater über den Suchdienst der Steuerberaterkammer im Internet unter www.sbk-rlp.de.
© Text BESTFALL GmbH
Schlagwörter: Lohnsteuerkarte, Steuer, Steuerzahler
Themenbereich: Gut zu Wissen
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Artikel gelesen 390 · Heute 2 · Zuletzt am 20. Mai 2012














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